Pflegegrad 3
Ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen.
€
572 mtl.
zzgl. (Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag)
- Pflegegeld,
- Pflegesachleistungen,
- Verhinderungspflege,
- Kurzzeitpflege,
- Entlastungsbetrag,
- Pflegehilfsmittel,
- Zuschuss der Pflegekasse zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes,
- Zuschuss der Pflegekasse für die Nutzungsgebühren einen Hausnotruf,
- Pflegeberatung für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad ist die Beratung kostenfrei.